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   VGH Bayern, 08.03.2004 - 22 A 03.40058   

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VGH Bayern, 08.03.2004 - 22 A 03.40058 (https://dejure.org/2004,39574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.03.2004 - 22 A 03.40058 (https://dejure.org/2004,39574)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. März 2004 - 22 A 03.40058 (https://dejure.org/2004,39574)
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Bayern, 14.10.2014 - 22 A 13.40069

    Widerruf des Einverständnisses mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

    So wird z.B. ein Irrtum über den Bauablauf als beachtlich angesehen, wenn die ausgelegten Planunterlagen hierzu nicht eindeutig waren (BayVGH, U.v. 8.3.2004 - 22 A 03.40058 - juris Rn. 29), ihnen mithin ein der Planfeststellungsbehörde zurechenbarer Anstoßmangel anhing oder diese sonst eine erhebliche Fehlvorstellung hervorriefen (vgl. BVerwG, U.v. 31.7.2012 - 4 A 5000/10 u.a. - BVerwGE 144, 1 ff., juris Rn. 55, 60).

    Darüber hinaus sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2008 - 9 A 19/08 - Rn. 28; BayVGH, U.v. 8.3.2004 - 22 A 03.40058; BayVGH, U. v. 17.7.2009 - 22 A 09.40006 - Rn. 27, jeweils m.w.N.).

  • VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 AS 04.40066

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit;

    Außerdem gehört zu den Belangen, die ein Vorhaben rechtfertigen können, auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung (vgl. auch BayVGH vom 8.3.2004 - Az. 22 A 03.40058).

    Generell zählt bei der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung zu den abwägungserheblichen öffentlichen Belangen auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung (vgl. z.B. BayVGH vom 8.3.2004 - Az. 22 A 03.40058).

  • VGH Bayern, 04.04.2013 - 22 A 12.40048

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

    Darüber hinaus sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2008 - 9 A 19/08 - Rn. 28; BayVGH, U.v. 8.3.2004 - 22 A 03.40058; BayVGH, U.v. 17.7.2009 - 22 A 09.40006 - Rn. 27, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.01.2010 - 22 A 09.40005

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Auflassung von Bahnübergängen; wehrfähige

    Dies gilt auch für eine Veränderung der verkehrlichen Infrastruktur (st. Rspr.; vgl. z.B. BVerwG vom 10.12.2008 - Az. 9 A 19/08; vom 4.8.2008 - Az. 9 VR 12/08, jeweils m.w.N.; BayVGH vom 8.3.2004 - Az. 22 A 03.40058).

    b) In gleicher Weise ist nicht ersichtlich, dass die durch die Schließung des Bahnübergangs bedingte Veränderung der Verkehrsinfrastruktur, die Fußgänger und Radfahrer zur Inkaufnahme von Umwegen zwingt, Gemeindegebietsteile nachhaltig betreffen und die künftige Entwicklung der Gemeinde beeinflussen könnte (vgl. hierzu BVerwG vom 10.12.2008 - Az. 9 A 19/08; vom 4.8.2008 - Az. 9 VR 12/08, jeweils m.w.N.; vom 18.9.1998 NuR 1999, 631; BayVGH vom 8.3.2004 -Az. 22 A 03.40058).

  • VGH Bayern, 06.03.2009 - 22 A 07.40036

    Eisenbahnrechtliche Planänderungsgenehmigung für Stellwerksgebäude;

    Es ist anerkannt, dass bei eisenbahnrechtlichen Zulassungsentscheidungen zu den abwägungserheblichen öffentlichen Belangen auch das Interesse an einer kostengünstigen Lösung gehört (vgl. z.B. BayVGH vom 8.3.2004 Az. 22 A 03.40058; vom 12.3.2007 Az. 22 A 06.40020).
  • VGH Bayern, 04.05.2012 - 22 AS 12.40045

    Planfeststellung für einen Ersatzbau einer Hochspannungs-Freileitung auf

    Darüber hinaus sind die Gemeinden unabhängig von einer Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit auch gegenüber solchen Planungen und Maßnahmen überörtlicher Verwaltungsträger rechtlich geschützt, die das Gemeindegebiet oder Teile hiervon nachhaltig betreffen und die Entwicklung der Gemeinde beeinflussen (vgl. BVerwG vom 10.12.2008 - Az. 9 A 19/08; BVerwG vom 4.8.2008 - Az. 9 VR 12/08; BayVGH vom 8.3.2004 - Az. 22 A 03.40058; vom 17.7.2009 Az. 22 A 09.40006 RdNr. 27, jeweils m.w.N.).
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